Wer im Elsass lebt, der trägt am besten immer die aktuellste Rechnung seines Stromanbieters bei sich. Sogar bei einem Schwimmbadbesuch kann sie sehr nützlich sein. Eben diese Erfahrung mussten meine Familie und ich kürzlich machen, als wir im Schwimmbad unserer Gemeinde eine "Zehner-Karte", also eine Berechtigung für zehn Schwimmbad-Eintritte, kaufen wollten.
Hierfür benötigte die Dame an der Kasse einen Nachweis unserer Adresse, da Besucher von außerhalb der Gemeindegrenzen einen höheren Eintrittspreis bezahlen. Im Elsass ebenso wie in Frankreich gibt es allerdings keine Meldepflicht. Das bedeutet, dass auf dem Personalausweis angesichts seiner jahrelangen Gültigkeit nicht immer zwangsläufig die aktuelle Adresse zu finden ist. Glücklicherweise hatten wir hatten schon einmal vor einiger Zeit eine andere Karte gekauft. Dementsprechend waren unsere Daten im Computer-System gespeichert. Die Dame zeigte sich daraufhin freundlicherweise flexibel und verlangte keinen weiteren Nachweis. Dem Badespaß stand nichts mehr im Wege.
Das Schwimmbad ist lediglich ein amüsantes Beispiel. In der Regel ist es allerdings wirklich so, dass die aktuelle Stromrechnung als Nachweis der Wohnadresse gilt. So benötigt man sie etwa, wenn man ein Bankkonto eröffnen oder aber eine Versicherung abschliessen will.
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