Kürzlich habe ich im Gespräch mit einem Notar erfahren, dass es im Elsass (und im Département Moselle) genau wie in Deutschland ein Grundbuch (livre foncier) gibt. Im restlichen Frankreich kennt man dies nicht.
Der Ursprung des hiesigen Grundbuchs geht auf das Jahr 1891 zurück als das Elsass ein Teil des Deutschen Reichs war. Auch nach dem Wechsel zu Frankreich blieb das Grundbuch bestehen, wurde aber 1924 mit einem Gesetz französischem Recht angepasst.